Maßnahmenkonzept

Die in einem intensiven Beteiligungsprozess entwickelten "Integrierten Maßnahmen" des IBP Weser lassen sich nach vier Kategorien (siehe rechts) unterscheiden

Erläuterung: Konzeptionelle Maßnahmen

Die konzeptionellen Maßnahmen des IBP Weser können mit ihren Plänen, Leitfäden und Konzepten die Umsetzung konkreter Maßnahmen vorbereiten, indem sie diese inhaltlich weiter ausgestalten und genauer verorten. Es können darüber hinaus auch neue Maßnahmen entwickelt werden. Konzeptionelle Maßnahmen beinhalten außerdem weitere Abstimmungen, ermitteln die geeigneten Umsetzungsinstrumente und koordinieren deren Einsatz.

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Erläuterung: Konkrete Maßnahmen

Konkrete Maßnahmen werden auf geeigneten Flächen im Planungsraum geplant und umgesetzt. Sie werden gegebenenfalls durch konzeptionelle Maßnahmen vorbereitet, sind im Einzelfall aber bereits umsetzbar.

Durch biotopgestaltende Maßnahmen werden Strukturen und Funktionen geschaffen, vermehrt oder verbessert, die für eine günstige Ausprägung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie oder der Lebensräume für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. Arten der Vogelschutzrichtlinie erforderlich sind. Dabei kommt es häufig zu Flächenkonkurrenzen, insbesondere mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Zur Lösung wird auf die integrierte Maßnahme II-4 und die darin beschriebene Vorgehensweise zur frühzeitigen Einbindung der Bewirtschafter verwiesen.

Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen vermindern stoffliche Belastungen, Störungen oder andere Funktionsbeeinträchtigungen der Natura 2000-Schutzgüter.

> Konkrete Maßnahmen (PDF)

Erläuterung: Unterstützende Maßnahmen

Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung begleiten die konzeptionellen, konkreten oder rechtlichen Maßnahmen und tragen so zu deren Realisierung bei. Sie bringen darüber hinaus der Öffentlichkeit die Bedeutung ästuariner bzw. tidebeeinflusster Lebensräume und Prozesse, insbesondere an der Tideweser, näher. Dazu gehört auch die Vertiefung der Kenntnisse über das Weserästuar durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie durch kontinuierliche Umweltbeobachtung.

> Unterstützende Maßnahmen (PDF)

Erläuterung: Rechtliche Maßnahmen

Rechtliche Maßnahmen dienen der Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen zur Errichtung eines wirksamen Schutzsystems. Dazu gehört z. B. die Ausweisung von Schutzgebieten, die Anpassung von Schutzgebietsverordnungen oder die Umsetzung von Maßnahmen vertraglicher Art im Bereich der FFH-Gebiete.

> Rechtliche Maßnahmen (PDF)

Natura 2000-Erhaltungsziele

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Natura 2000-Erhaltungsziele im Planungsraum des IBP Weser. In der linken Spalte werden die Erhaltungsziele für den gesamten Planungsraum aufgeführt. Wenn sie für einzelne Funktionsräume konkretisiert werden, sind sie in grauer Schriftfarbe dargestellt. Die rechte Spalte enthält dann die funktionsräumlichen Ergänzungen bzw. Konkretisierungen der Natura 2000-Erhaltungsziele.