Maßnahmen in Umsetzung

Leitfaden zum Schutz von Neunaugen, Finte und Schweinswal

Baumaßnahmen an der Tideweser können deren Funktion als Wanderkorridor für Neunaugen, als Laichgebiet für die Finte und als Nahrungsraum für Schweinswale beeinträchtigen. Durch angepasste Bauzeiten und verschiedene technische Vorkehrungen ist es in der Regel möglich, Störungen auf ein unerhebliches Maß zu reduzieren. Um die Anwendung solcher Maßnahmen zu optimieren, haben der NLWKN - Betriebsstelle Brake - Oldenburg / Geschäftsbereich Naturschutz und der bremische Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die Bürogemeinschaft natur-Raum mit der Erarbeitung eines „Leitfadens zur Berücksichtigung der saisonalen Lebensraumfunktionen von Fischen, Neunaugen und Schweinswal bei Bau- und Unterhaltungstätigkeiten an der Tideweser“ beauftragt.

Die Handlungsempfehlungen dieses Leitfadens machen es den Vorhabenträgern und Unterhaltungspflichtigen leichter, Auswirkungen auf die wertgebenden Tierarten soweit wie möglich zu vermeiden. Damit soll ein Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Durchgängigkeit von Tideweser, Lesum und Hunte für Wanderfische geleistet werden.

Zur Erarbeitung des Leitfadens wurden vorhandene Daten ausgewertet. Die meisten der zur Verfügung gestellten Unterlagen stammen aus dem Fischmonitoring, das im Zusammenhang mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie durchgeführt wird. Zum Entwurf des Leitfadens vom 27. Juli 2015 wurden Stellungnahmen der Bundeswasserstraßenverwaltung, der Naturschutz- und Fischereibehörden eingeholt. Diese flossen in die vorläufige Endfassung vom Januar 2016 ein, die den beteiligten Institutionen am 9. Mai 2016 vorgestellt wurde. Der Leitfaden steht nunmehr zur Anwendung bei behördlichen Bau- und Unterhaltungsaufgaben, bei Aufträgen an Dritte und in behördlichen Stellungnahmen zur Verfügung.

(Stand 08.12.2016)

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Cover: Leitfaden Fische

Leitfaden Fische