Konkrete Maßnahmen

Einstellung der Treibselverbrennung,

Ziele der Maßnahme
Vermeidung von Störungen wertgebender und lebensraumtypischer Brut- und Gastvögel durch die Einstellung der Treibselverbrennung

Beschreibung der Maßnahme
Die Verbrennung von Treibsel ist aus fachlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß, wird aber derzeit noch dort durchgeführt, wo die Entsorgungskosten für den Deichverband die Einnahmen übersteigen. Die Einstellung der Treibselverbrennung ist daher v.a. eine Frage der finanziellen Entschädigung.

Bis dahin gilt es, bei der Verbrennung des Treibsels in den Vorländern die Beeinträchtigungen auf die Brut- und Gastvögel so gering wie möglich zu halten. Dazu sind insbesondere die Brutzeiten sowie die Anwesenheitszeiten von Gastvögeln zu berücksichtigen (vgl. Maßnahme I-1).

Begründung der Maßnahme
Die Einstellung der Treibselverbrennung ist aus Sicht von Natura 2000 dringend erforderlich, weil es durch die Rauchentwicklung bei der Verbrennung von Treibsel zu einer temporären Störung der Brut- und Gastvögel sowie einen temporären Verlust von Bruthabitaten kommen kann.

Hinweise zur Umsetzung
Zur Einstellung der Treibselverbrennung gilt es zunächst, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Entsorgung von Treibsel bereitzustellen. Dies kann z.B. über Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, aber auch über eine Beitragserhöhung erreicht werden.

Erst wenn die Frage der Finanzierung geklärt ist, entsorgen die Deichverbände, die derzeit noch Treibsel im Vorland verbrennen, das Treibsel anderweitig, z.B. durch Verbringen auf Deponien. Geprüft werden sollte zudem, ob das anfallende Treibsel in Biogasanlagen verwertet werden kann.

Wichtige Beteiligte

  • Deichverbände
F1 Uferbefestigung

F1 Uferbefestigung

F2 Weser südl. v. Nordenham

F2 Weser südl. v. Nordenham

F3 Ochtummündung

F3 Ochtummündung

F4 Harriersand

F4 Harriersand