Konkrete Maßnahmen

Fortgesetzte Anwendung der bestehenden Regelungen zur Fischerei

Ziele der Maßnahme
Natura 2000-konforme fischereiliche Nutzung in der Tideweser entsprechend der bestehenden naturschutz- und umweltrechtlichen Regelungen zur Fischerei

Beschreibung der Maßnahme
Durch die fortgesetzte Anwendung der bestehenden Regelungen, Kontrollen und freiwilligen Beschränkungen der fischereilichen Nutzung (z.B. geplante MSC-Zertifizierung der Miesmuschel- und Krabbenfischerei) werden die Auswirkungen der Fischerei auf die Natura 2000-Schutzgüter nach derzeitiger Einschätzung so gering gehalten, dass keine ökologischen Verschlechterungen mehr zu befürchten sind. Eine weitere Einschränkung der fischereilichen Nutzung ist aufgrund der aktuell mäßigen Nutzungsintensität und einer nicht zu erwartenden Zunahme derzeit nicht begründbar (z.B. NWattNPG, KüFischO, Bewirtschaftungsplan Miesmuschelfischerei).

Allerdings besteht im Planungsraum Forschungsbedarf über die Auswirkungen der Fischerei auf die Natura 2000-Schutzgüter, so dass weitere Untersuchungen, insbesondere zu möglichen Auswirkungen auf die Ansiedelung von Seegraswiesen, sublitoralen Miesmuschelbänken und Sandkorallenriffen (Sabellaria spec.), eingeleitet werden sollen (vgl. Maßnahmen IV-12, IV-13). Erst wenn die Untersuchungen fachlich belastbare Annahmen für die Notwendigkeit weitergehender Regelungen ergeben, sind die bestehenden Regelungen anzupassen. Nimmt die Intensität der fischereilichen Nutzung zu, sind die Auswirkungen neu zu bewerten.

Begründung der Maßnahme
Die Anwendung und Überwachung der bestehenden Regelungen zur Fischerei ist aus Sicht von Natura 2000 auch weiterhin unverzichtbar, um Beeinträchtigungen der Natura 2000 Erhaltungsziele zu vermeiden.

Hinweise zur Umsetzung
Solange die Untersuchungen (vgl. Maßnahmen IV-12, IV-13) keine neuen fachlichen Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Anpassung bestehender Regelungen ergeben, darf die Fischerei im Planungsraum im aktuell bestehenden Umfang weitergeführt werden.

Besteht Anpassungsbedarf, z.B. bei zunehmender Nutzungsintensität, so sollen in Kooperation mit der Fischerei weitergehende Regelungen zur Gewährleistung einer Natura 2000-konformen fischereilichen Nutzung getroffen werden.

Wichtige Beteiligte

  • Fischerei
  • Naturschutzbehörden
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen
F1 Panorama Langlütjen · Foto: ©terra-air-services

F1 Panorama Langlütjen

F2 Weser südl. v. Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser südl. v. Nordenham

F3 Weser in Höhe Elsfleth · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser in Höhe Elsfleth

F4 Harriersand · Foto: ©terra-air-services

F4 Harriersand

F5 Weserdeich bei Sande · Foto: ©IBP Textband

F5 Weserdeich bei Sande

F6 Hunte Stadtgebiet · Foto: ©IBP Textband

F6 Hunte Stadtgebiet

F7 Weser und Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser und Lesum