Konkrete Maßnahmen

Fortsetzung der Natura 2000-konformen Schlickspülung der bremischen Sportboothäfen

Ziele der Maßnahme
Natura 2000-konforme Unterhaltung der Sportboothäfen im Planungsraumes, insbesondere unter Berücksichtigung der Lebensraumfunktion für Fische und Neunaugen, Makrozoobenthos

Beschreibung der Maßnahme
Die drei städtischen Sportboothäfen Grohn, Hasenbüren und Rönnebeck werden in regelmäßigen Abständen mit dem Spülschiff "Grohn" vom Schlickeintrag geräumt. Dabei wird der Schlick mittels Luft-/Wasserinjektion auf dem Hafengrund aufgewirbelt und mit dem Ebbstrom in die Weser zurückgeführt. Für das Spülen der drei Sportboothäfen erteilte das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen (SSG). Die Genehmigungen sind befristet. Alle fünf Jahre wird zur Bewertung des Baggerguts eine Untersuchung nach HABAB-WSV durchgeführt. Dazu werden Sedimentproben gezogen, untersucht und von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bewertet. Wenn die Grenzwerte der vorher festgelegten Parameter eingehalten werden, wird die SSG verlängert. Da der Schlick nicht mehr an Land verbracht, sondern nur noch unter der Wasseroberfläche umgelagert wird, hat der SUBV inzwischen eine unbefristete wasserbehördliche Genehmigung erteilt.

In jedem Winterhalbjahr werden seit nunmehr fünf Jahren Spülarbeiten in den drei Häfen unter Federführung des Vereins Wassersport Vegesack (VWV) durchgeführt. Da es sich um Sportanlagen gemäß Sportstättenordnung handelt, ist die Stadt Bremen für die Unterhaltung zuständig. In einer Vereinbarung mit dem VWV hat das Sportamt Bremen die Übergabe der Spülarbeiten an den VWV geregelt. Die Betriebskosten des Spülschiffes trägt das Sportamt Bremen. Gemäß SSG müssen Vor- und Nachpeilungen durchgeführt werden, um die umgelagerte Menge erfassen zu können. Die Arbeiten werden im Zeitraum November bis März durchgeführt, wenn die Witterung es erlaubt. Gearbeitet werden darf erst 1,5 Std. nach MThw, damit der aufgewirbelte Schlick mit dem Ebbstrom stromabwärts geführt wird. Um ein gutes Ergebnis zu erzielen, müssen teilweise bis zu zehn Arbeitsgänge, verteilt auf mehrere Wochen, durchgeführt werden. Die jeweils bewegte Schlickmenge ist so gering, dass eine Trübungsfahne in der Weser fast nicht zu beobachten ist.

Gearbeitet wird ausschließlich im Winter. So wird einer Auflage der Wasserbehörde nachgekommen, derzufolge die Wassertemperatur nicht über 10°C liegen darf. Be i der Arbeit sind die in der SSG festgelegten Tiefen einzu halten. Durch Vorpeilung mittels Echolot können Untiefen so gezielt beseitigt werden, dass der Spülaufwand minimiert wird. Die Durchführung der Arbeiten ist dem Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen (WSA Bremen) drei Wochen vorher mitzuteilen. Die Arbeiten werden teilweise vom WSA Bremen beobachtet.

Begründung der Maßnahme
Die Beibehaltung der bisherigen Praxis der Schlickspülung der bremischen Sportboothäfen und ihrer Überwachung ist aus Sicht von Natura 2000 unverzichtbar, weil die verträgliche Unterhaltung der Sportboothäfen in Weser und Lesum so auch weiterhin gewährleistet bleibt.

Hinweise zur Umsetzung
Die Vorgehensweise zur Umsetzung der Maßnahme ergibt sich aus den in der Beschreibung benannten Teilschritten.

Wichtige Beteiligte

  • Wassersportvereine unter Federführung des Vereins Wassersport Vegesack (VWV)
  • Sportamt Bremen
  • SUBV
  • WSA Bremen
  • BfG
F3 Weser in Höhe Elsfleth · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser in Höhe Elsfleth

F3 Julisplate · Foto: ©Nowara

F3 Julisplate

F3 Strand Harriersand · Foto: ©Nowara

F3 Strand Harriersand

F7 Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Lesum

F7 Auwaldfragmente, nördl. Lesumufer · Foto: ©Nowara

F7 Auwaldfragmente, nördl. Lesumufer