Konzeptionelle Maßnahmen

Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes „Kanuwandern“

Beschreibung der Maßnahme
Gemeinsam mit dem Naturschutz, den organisierten Vertretern des Kanusportes sowie den kommerziellen Anbietern soll ein Gesamtkonzept „Kanuwandern“ für eine Natura 2000-konforme Ausübung dieses naturbezogenen Sports erarbeitet werden.

Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Kanuwandern“ ist die Revision der Anlegestellen im gesamten Planungsraum. Dazu gehört die Prüfung, ob Anzahl und Lage der Anlegestellen ausreichen, um eine weitgehende Schonung der naturnahen Uferbereiche vor mechanischen Beeinträchtigungen durch Kanuten und eine Minimierung von Störungen zu bewirken. Gleichzeitig sollen Aussagen zur Optimierung von Anlegestellen unter Berücksichtigung der Ziele von Natura 2000 getroffen werden. Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes „Kanuwandern“ soll zudem geprüft werden, ob die Nutzung von neuen, z.B. als Kompensation entstandenen Gewässern durch Kanuten vor dem Hintergrund der Zielbestimmung der Kompensation möglich ist. Je nach Empfindlichkeit einzelner Abschnitte sollen einvernehmliche Regelungen getroffen werden, um eine Zunahme von Störungen von Natura 2000-Schutzgütern (insb. Brut- und Gastvögel) zu vermeiden.

Begründung der Maßnahme
Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 vor der Realisierung neuer Freizeit- und Tourismusprojekte erforderlich, weil durch die vermehrte Ausübung des Kanusportes Störungen von Natura 2000-Schutzgütern (insb. Brut- und Gastvögel) nicht auszuschließen sind und die ungestörte Entwicklung der Bestände lebensraumtypischer und wertgebender Brut- und Gastvogelarten beeinträchtigt werden kann.

Störungen können insbesondere durch folgende Verhaltensweisen ausgelöst werden:

  • Anlanden in empfindlichen Bereichen,
  • Befahren bei niedrigen Wasserständen,
  • andauernde Störungen durch ständige Befahrung und hohe Bootszahlen,
  • Befahren des Flusses in Großgruppen, Lärmen,
  • längerer Aufenthalt in empfindlichen Abschnitten.

Hinweise zur Umsetzung
Für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes „Kanuwandern“ soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Kanusport und Naturschutz“ eingerichtet werden, die sich aus Vertretern des organisierten Kanusportes, der kommerziellen Anbieter sowie der Landesnaturschutzbehörden bildet. In einem ersten Schritt soll die Arbeitsgruppe gemeinsam getragene Grundsätze und Ziele zum Kanusport auf der Weser und ihren angrenzenden Gewässern formulieren.

Für konkrete Lösungsvorschläge sollen in einem zweiten Schritt zunächst die vorhandenen Fachdaten zusammengetragen werden. Dazu gehören neben den naturschutzfachlichen Daten über empfindliche Bereiche auch aktuelle Befahrenszahlen und weitere Angaben zur Nutzung der Gewässer durch Kanusportler (z.B. Anlegestellen). Mit Hilfe der Daten soll ein von allen Beteiligten getragenes Nutzungskonzept für die Weser und ihre angrenzenden Gewässer erstellt werden. Die dort getroffenen Regelungen können z.B. in eine freiwillige Vereinbarung einfließen oder in Schutzgebietsverordnungen übernommen werden.

Die Wassersportkommission im Landessportbund Bremen sagt zu, bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Ausgestaltung von neuen, z.B. im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen anzulegenden Gewässern betreffen, mitzuwirken, damit die Belange von Kanuten berücksichtigt werden.

Wichtige Beteiligte

  • kommerzielle Anbieter von Kanutouren/Kanuverleiher
  • Wassersportvereine/ -verbände
  • Naturschutzbehörden
  • Kommunen

 

F1 Austernfischer · Foto: ©Lutz Ritzel

F1 Austernfischer

F2 Weser südl. v. Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser südl. v. Nordenham

F3 Weser in Höhe Elsfleth · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser in Höhe Elsfleth

F4 Strohauser Vorland · Foto: ©IBP Textband

F4 Strohauser Vorland

F5 Weser bei Rekum · Foto: ©Nowara

F5 Weser bei Rekum

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser · Foto: ©Nowara

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser

F7 Weser und Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser und Lesum