Konzeptionelle Maßnahmen

Erarbeitung von Konzepten für die naturnähere Sicherung von Uferstrecken

Ziele der Maßnahme
Verbesserung der ökologischen Qualitäten von Ufer- und Übergangsbereichen durch angepasste Unterhaltung, Rückbau, Abflachung oder ingenieurbiologische Sicherung der Gewässer, der Küstenschutzanlagen bzw. der Ufersicherungs- und Strombauwerke

Beschreibung der Maßnahme
Durch den Rückbau naturferner Ufersicherungen und die Abflachung von Uferpartien werden Überflutungsräume geschaffen, in denen das Flussbett über Flachwasserbereiche in das angrenzende Vorland übergeht. In

Abhängigkeit von Überflutungshäufigkeit und Geländeprofilierung entstehen so Wattflächen in Verbindung mit Röhrichten oder Uferstaudensäumen. Gleichzeitig entstehen strömungsberuhigte Seitenbereiche mit stabileren

Sedimentverhältnissen als in der Rinne als Teil eines Trittsteinsystems von Ruheräumen für wandernde Fische.

Die Umsetzung von Maßnahmen für die naturnähere Sicherung von Uferstrecken darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht gefährden. Auch muss eine wirksame Ufersicherung z.B. von Anlagen des Hochwasserschutzes gewährleistet sein. Die Umsetzung ist daher grundsätzlich an Standorten möglich, an denen

  • zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auch eine andere Form der Ufersicherung möglich ist, insbesondere an Standorten, an denen das Ufer keiner besonders starken hydraulischen Belastung ausgesetzt ist,
  • der Höhenunterschied zwischen MThw-Linie und terrestrischem Bereich oberhalb der Uferbefestigung gering ist,
  • an die Ufersicherung Strukturen angrenzen, die eine Verbreiterung des Übergangsbereichs erlauben (genügend Vordeichsfläche für Erosions- und Sedimentationsprozesse). Dies kann in solchen Bereichen ausgeschlossen sein, in denen Industrieanlagen oder andere Güter an das Ufer grenzen.

Ein Uferabschnitt für eine Renaturierung sollte außerdem mindestens 100 m lang sein (BIOCONSULT 2008b). Mögliche Maßnahmen für die naturnähere Sicherung von Uferstrecken sind z.B.

  • vollständiger Rückbau von Deckwerk oder Spundwänden (z.B. durch Aufbruch von Steinschüttungen);
  • Verlegung des Deckwerkes unter die Niedrigwasserlinie, damit sich im Wasserwechselbereich eine natürliche Vegetationszonierung entwickeln kann;
  • Bevorzugung von Ufersicherungen mit hohem Offenporen/ -fugenanteil (z.B. verklammerte Schüttsteine, Elastocoast) gegenüber vergossenem Betondeckwerk;
  • Ersatz von verklammertem oder vergossenem Deckwerk z.B. durch lockere unverklammerte Grobsteinschüttung, da die Lücken der Schüttung als Ruheraum für Fische und Neunaugen dienen können;
  • Ersatz bzw. Ergänzung der harten Uferbefestigungen durch ingenieurbiologische Maßnahmen;
  • Abflachung der zurückgebauten Uferabschnitte3, mit dem Ziel eine Böschungsneigung von ca. 1:10 bis 1:15, beginnend an der Niedrigwasserlinie zu erreichen;
  • ggf. Verstärkung der Befestigung der Uferbereiche, die an den renaturierten Uferabschnitt grenzen. Weitere Informationen zur Maßnahme können dem Fachbeitrag 1 „Natura 2000“ als Arbeitsgrundlage entnommen werden.

Begründung der Maßnahme
Im Tidebereich der Bundeswasserstraßen sind die Ufer besonders starken hydraulischen Belastungen ausgesetzt. Ursachen hierfür sind u.a. die Strömung, der Tidehub und der schiffsbedingte Wellenschlag. Daher sind im Planungsraum große Teile der Uferlinie von Weser, Lesum und Hunte befestigt. Uferbefestigungen begrenzen die Entwicklung des Vorlandes durch die starre Festlegung der Uferlinie, so dass erhebliche Defizite bei der Ausbildung der Übergangsbereiche vom aquatischen zum terrestrischen Raum bestehen. Denn die festgelegten Uferbereiche sind deutlich steiler ausgeprägt, als dies bei natürlichen Übergängen der Fall wäre.

Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 zur Herstellung günstig ausgeprägter, allmählicher Übergangsbereiche entsprechend dem Leitbild im Planungsraum dringend erforderlich.

Hinweise zur Umsetzung
Zur Vorbereitung einer abgestimmten Umsetzung von Maßnahmen für die naturnähere Sicherung des Ufers im Planungsraum soll zunächst ein Konzept erarbeitet werden, in dem 

  • Uferstrecken identifiziert werden, an denen eine naturnähere Ufersicherung aus hydrologischer bzw. verkehrlicher Sicht machbar erscheint,
  • für diese Uferstrecken Varianten mit dem Ziel einer möglichst naturnahen Ufersicherung geprüft werden. Dazu gehört z.B. die Prüfung, ob eventuelle Fußsicherungen an der MTnw-Linie belassen werden müssen oder ebenfalls zurück gebaut werden können.

Auf Grundlage o.g. Kriterien haben BIOCONSULT (2008b) in der Unterweser mehrere Abschnitte identifiziert, an denen die Renaturierung von Uferbereichen mit den zu beteiligenden Akteuren näher geprüft werden soll (vgl. FB 1).

Um Konflikte mit anderen Natura 2000-Zielen zu vermeiden, darf der Rückbau von Ufersicherungen nicht zur Erosion von ökologisch besonders wertvollem Vorland führen.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sagt – gestützt auf die aktuelle Erlasslage – zu, in ihrem Zuständigkeitsbereich den Einsatz möglichst naturnaher Lösungen bei erforderlich werdenden Instandsetzungsmaßnahmen zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen. Geprüft wird seitens der WSV zudem, ob im Rahmen der Instandsetzung die Maßnahme II-1 (Anlage von Flachwasserzonen) umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus können auch Wasser- oder Naturschutzbehörden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Konzepte für die naturnähere Sicherung von Uferstrecken erstellen und die Renaturierungen als Kompensations- oder sonstige Entwicklungsmaßnahmen umsetzen.

Wichtige Beteiligte

  • WSV
  • Hochwasser- und Küstenschutz
  • Naturschutzbehörden
  • Kommunen
  • weitere Partner: projekt und standortabhängig

Funktionsräumliche Ergänzungen und Konkretisierungen:

> Funktionsraum 3
Aus BIOCONSULT (2006c, 2007 und 2008b) liegen Vorschläge zu Uferbereichen vor, in denen ein Rückbau geprüft und umgesetzt werden sollte: 

  1. Nördlich Niederbüren / Werderland-Vorland (Weser-km 14-15,5): Steinschüttung
  2. Lemwerder – Ritzenbüttler Sand (Weser-km 19-20,8): Auflösung des geschlossenen Deckwerks
  3. Bahrs Plate in Blumenthal (Weser-km 21): Auflösung des geschlossenen Deckwerks
  4. Farge - U-Boot-Bunker Valentin (Weser-km 27,8): Auflösung des lückig bewachsenen Deckwerks
  5. Rader Sand - Frühplate (Weser-km 31,5 – 32,5) und Fährplate (Weser-km 32,5-33): Auflösung der steilwandigen Spundwände und der Betonplatten im nördlichen Anschluss an eine geplante Kompensationsmaßnahme des WSA Bremerhaven 

Weitere potenzielle Standorte grenzen auf der rechten Weserseite an die Maßnahmen 1 und 4 an. Vom BUND liegen Vorschläge für die Einrichtung von Badestellen an der Weser vor, u. a. im Bereich des Schönebecker Sandes (BUND LANDESVERBAND BREMEN 2006).

Weiterführende Informationen können dem Fachbeitrag 1 „Natura 2000“ als Arbeitsgrundlage entnommen werden.

> Funktionsraum 6
Eine genaue Verortung von potenziellen Standorten zur Umsetzung von Maßnahmen zur naturnäheren Sicherung von Uferbereichen ist aufgrund fehlender aktueller Kartierungen nicht möglich. Für die weitere Planung sollte daher die bestehende Ufersicherung des Huntelaufs zwischen Oldenburg und Wesermündung detailliert aufgenommen werden.

> Funktionsraum 7
Bei einer Zusammenlegung von Sportbootanlegern in Funktionsraum 7 (vgl. Maßnahme I-13) ist gleichzeitig die Renaturierung von Uferabschnitten zu prüfen.

F1 Containerterminal Bhv · Foto: ©terra-air-services

F1 Containerterminal Bhv

F2 Weser südl. v. Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser südl. v. Nordenham

F3 Weser in Höhe Elsfleth · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser in Höhe Elsfleth

F4 Harriersand · Foto: ©terra-air-services

F4 Harriersand

F5 Weserdeich bei Sande · Foto: ©IBP Textband

F5 Weserdeich bei Sande

F6 Hunte Stadtgebiet · Foto: ©IBP Textband

F6 Hunte Stadtgebiet

F7 Weser und Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser und Lesum