Ziele der Maßnahme
- Natura 2000-konforme fischereiliche Nutzung in der Tideweser entsprechend der bestehenden naturschutz- und umweltrechtlichen Regelungen zur Fischerei
- Anpassung der fischereilichen Nutzung, wenn neue Erkenntnisse eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen zugunsten der Natura 2000-Schutzgüter und Funktionen erfordern
Beschreibung der Maßnahme
Da ein Forschungsdefizit zur Entwicklung effizienterer Fischereigeräte (BRANDT &. OBERDÖRFFER 2011: mdl) und -techniken bei gleichzeitiger Berücksichtigung naturschutzfachlicher Anforderungen besteht, wird vorgeschlagen dieses zu beheben.
Die Forschungsvorhaben sollen die Weiterentwicklung fischereilicher Geräte und Techniken vorantreiben, die eine effizientere Fangmethodik ermöglichen, gleichzeitig aber auch die Belange von Natura 2000 berücksichtigen. Dazu gehören z.B.:
- Entwicklung und Anwendung technisch veränderter Fischereigeräte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen morphologischer Strukturen und von Lebensgemeinschaften
(vgl. FB 1, S 31), - Entwicklung und Anwendung neuer Techniken zur naturverträglichen Gewinnung von Saatmuscheln (vgl. FB 1, E 33).
Begründung der Maßnahme
Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 erforderlich, um die Auswirkungen der fischereilichen Nutzung auf die Natura 2000-Schutzgüter und Funktionen zu verringern. Insbesondere Auswirkungen auf Lebensräume und Strukturen im Eu- und Sublitoral, Finte, Neunaugen und lebensraumtypische Fischarten sowie die Makrozoobenthoszönose können weiter reduziert werden.
Hinweise zur Umsetzung
Die Vorgehensweise zur Umsetzung der Maßnahme ergibt sich aus der Beschreibung.
Wichtige Beteiligte
- Fischerei
- Naturschutzbehörden
- Universitäten und Forschungseinrichtungen