Unterstützende Maßnahmen

Naturschutzfachliche Beratung der Anbieter von Freizeitnutzungen

Beschreibung der Maßnahme
Mit den kommerziellen Anbietern von Freizeitaktivitäten (z.B. Anbieter von Schiffstouren zu den Seehundliegeplätzen, Kite- und Kanuverleiher) sollen insbesondere zu den bestehenden Regelungen in den Natura 2000-Gebieten Informations- und Beratungsgespräche geführt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Sinn und Zweck bestehender Nutzungseinschränkungen und damit auch der Verbesserung der Akzeptanz für notwendige Schutzregelungen und -maßnahmen.

Die Anbieter von Freizeitaktivitäten sollen als Multiplikatoren die Bereitschaft ihrer Kunden zur Rücksichtnahme auf empfindliche Natura 2000-Schutzgüter und die Einhaltung von Ge- und Verboten vergrößern und so auch die Gebietsbetreuung unterstützen.

Die Gespräche dienen zudem dem gegenseitigen Austausch sowie der Vorbereitung von ggf. erforderlichen ergänzenden Regelungen oder freiwilligen Vereinbarungen (vgl. Maßnahme III-1). Auch können die Gespräche zur Steuerung der Freizeitaktivitäten in weniger störungsempfindliche Bereiche und Zeiten beitragen (vgl. Maßnahme I-11).

Begründung der Maßnahme
In vielen Bereichen des Planungsraumes existieren bereits Regelungen zur Freizeitnutzung der Natura 2000-Gebiete (z.B. NWattNPG, Schutzgebietsverordnungen).

Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 erforderlich, weil die bestehenden Ge- und Verbote, ergänzenden Regelungen oder freiwilligen Vereinbarungen einer breiten Öffentlichkeit nicht bewusst sind.

Hinweise zur Umsetzung
Die zuständigen Naturschutzbehörden laden die kommerziellen Anbieter von Freizeitnutzungen zu gebiets- oder themenbezogenen Informationsveranstaltungen ein. An der Veranstaltung sollen möglichst auch die im Gebiet vertretenen Tourismusverbände sowie die Kommunen mit ihren für den Tourismus zuständigen Vertretern teilnehmen.

Die Naturschutzbehörden erläutern den Anwesenden die Schutzzwecke und die bestehenden Ge- und Verbote. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen durch Freizeitaktivitäten thematisiert werden, für die zurzeit keine Regelungen bestehen.

In einem offenen Prozess suchen die Anwesenden gemeinsam nach Möglichkeiten, 

  • attraktive Erlebnisangebote ohne erhebliche Beeinträchtigungsrisiken zu entwickeln,
  • die Ge- und Verbote einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen, sowie
  • Beeinträchtigungen durch Freizeitaktivitäten zu reduzieren, die durch hoheitliche Regelungen nicht hinreichend erfasst werden (z.B. durch freiwillige Vereinbarungen, Besucherlenkung).

Wichtige Beteiligte

  • Naturschutzbehörden
  • kommerzielle Anbieter von Freizeitnutzungen
  • Tourismusverbände
  • Kommunen
F1 Hochwasser · Foto: ©IBP Textband

F1 Hochwasser

F2 Weser südlich Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser südlich Nordenham

F3 Weser in Höhe Elsflet · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser in Höhe Elsflet

F4 Harriersand · Foto: ©terra-air-services

F4 Harriersand

F5 Weser in Höhe Farge · Foto: ©terra-air-services

F5 Weser in Höhe Farge

F6 Hunte Stadtgebiet · Foto: ©IBP Textband

F6 Hunte Stadtgebiet

F7 Weser Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser Lesum