Integrierter Bewirtschaftungsplan Weser

Die Tideweser, bestehend aus Weserästuar und Unterweser, wurde in großen Teilen als "besondere Schutzgebiete" nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Sie ist damit Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, das der Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten der EU dient.

Der integrierte Bewirtschaftungsplan für die Tideweser wurde von den Landesregierungen Niedersachsens und Bremens im Februar 2012 als Leitlinie staatlichen Handelns beschlossen. Er ist ein Plan nach Art. 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie, der aufzeigt, was erforderlich ist, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten von europäischem Interesse zu erzielen.

Berücksichtigung vieler Aspekte

Mit der integrierten Bewirtschaftungsplanung für die Natura 2000-Gebiete sollen auch die wirtschaftlichen, sozialen, infrastrukturellen und regionalen Aspekte ausgewogen berücksichtigt bzw. integriert werden.

Neben den Ansprüchen des Naturschutzes unterliegt die Tideweser einer Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsinteressen und stellt für Norddeutschland, insbesondere durch die Weserhäfen, einen Wirtschaftsraum von herausragender Bedeutung dar. Das Weserästuar und die Unterweser sind für die Industrie, die Landwirtschaft, die Fischerei, den Hochwasser- und Küstenschutz und den Tourismus von hoher Bedeutung. Für all diese Belange zeigt der IBP Weser naturverträgliche Handlungsspielräume und Entwicklungsmöglichkeiten auf, deren Beachtung die Planungssicherheit erhöht. Der Plan zielt auf eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten ab, das ökologische Netz Natura 2000 zu bewahren und nachhaltig zu entwickeln.

Natura 2000

Die Europäische Gemeinschaft hat unter dem Namen "Natura 2000" ein ausgedehntes Netz von ökologischen Schutzgebieten für besonders wertvolle Lebensraumtypen und Arten geschaffen. Dessen Ziel ist, die biologische Vielfalt zu bewahren und das Aussterben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu verhindern. Das Netz umfasst mittlerweile mehr als 20.000 sog. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und 4.000 Vogelschutzgebiete in 27 Mitgliedstaaten und kann damit als das größte Naturschutzprojekt weltweit gelten.

Bearbeitungsgebiet „Weserästuar“

Als Ästuare bezeichnet man trichterförmige Flussmündungen, die unter dem Gezeiteneinfluss des Meeres stehen. Dadurch entstehen Lebensräume, die von reinem Süß- oder Salzwasser oder einer Mischung aus beidem (Brackwasser) geprägt werden.

Nach einer Definition der EU-Kommission erstreckt sich der Lebensraumtyp "Ästuarien" vom Bereich der eigentlichen Mündung bis zur Grenze des Tideeinflusses, der in Bremen bis zum Weserwehr in Hemelingen sowie in die Untere Wümme reicht. Eine Verpflichtung zur  Ausweisung von Schutzgebieten für den Lebensraumtyp „Ästuarien“ besteht aber nur bis zur Brackwassergrenze in der Unterweser bei Brake.

Aufgrund ihrer ökologischen Verknüpfung mit dem Brackwasser-Ästuar wurden alle Natura 2000-Flächen unter Tideeinfluss in die Gebietskulisse für den Integrierten Bewirtschaftungsplan aufgenommen. Dazu gehören oberhalb der Brackwasserzone auch die Lesum, die schiffbare Hunte bis Oldenburg und die tidebeeinflussten Nebenarme der Unterweser.                                               

Die Gebietskulisse umfasst: 

 

Niedersächsische FFH-Gebiete

  • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (teilweise)
  • Unterweser
  • Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate
  • Mittlere und Untere Hunte (teilweise)
  • Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen (teilweise)

Niedersächsische Vogelschutzgebiete

  • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (teilweise)
  • Unterweser (teilweise)
  • Hunteniederung (teilweise)

Bremische FFH-Gebiete

  • Weser bei Bremerhaven (teilweise)
  • Weser zwischen Ochtum und Rekum
  • Werderland (teilweise)
  • Lesum

Bremische Vogelschutzgebiete

  • Blockland (teilweise)
  • Werderland (teilweise)
  • Niedervieland (teilweise)

Gemeinsam für die Weser

Die Tideweser ist ein Gebiet von herausragender ökologischer Bedeutung. Daher gehören mehr als 90% ihrer Wasser- und Vordeichsflächen zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000.

Neben den Vorgaben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie sind die Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzuhalten.

Gleichzeitig ist die Tideweser ein international bedeutender Wirtschaftsraum, in dem Menschen seit Jahrhunderten leben und arbeiten. Teile der angrenzenden Wesermarschen sind als Kulturlandschaft gar von historischer Bedeutung.

Das Weserästuar und die Unterweser sind - besonders zwischen den Deichen - ein dynamisches System, das sich ständig verändert. Die Bewahrung dieses wertvollen Naturraums - verbunden mit einer Harmonisierung der ökologischen und wirtschaftlichen Interessen im Raum - ist ein gemeinsames Anliegen der Länder Niedersachsen und Bremen sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Grundlage für den IBP Weser ist ein Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen sowie der WSV. Die im Zuge der Erarbeitung des IBP vertiefte Zusammenarbeit des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Bremen und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest soll im Umsetzungsprozess fortgesetzt werden.