Konkrete Maßnahmen

Anlage von Flachwasserzonen

Ziele der Maßnahme
Berücksichtigung von Natura 2000-Entwicklungszielen, insbesondere der Verbesserung der hydrologischen und morphologischen Parameter sowie der dauerhaften Sicherung und Entwicklung von Flachwasserzonen und Nebenarmen z.B. bei der bedarfsgerechten Sicherung von Hafen- und Schifffahrtsfunktionen

Beschreibung der Maßnahme
Die Anlage von Flachwasserzonen kann – je nach Lage im Stromverlauf – verschiedene Effekte haben. 

Auswirkung der Anlage einer FlachwasserzoneBeitrag zu Erhaltungszielen
Schaffung von Flutraum, Einfluss auf die hydrologischen ParameterSicherung und Verbesserung ästuartypischer und tideauentypischer Prozesse und Funktionen
Verbesserung des Sauerstoffhaushaltes

Entwicklung günstiger Habitatbedingungen für die lebensraumtypischen Zönosen des Makrozoobenthos und der Fische:

 

  • Verringerte Strömungsgeschwindigkeit und geringere Trübung aufgrund geringeren Wellenschlags begünstigt Habitate des Phytobenthos und Phytoplankton und verbessert die Sauerstoffversorgung.

 

Schaffung von Aufwuchsräumen für das Makrozoobenthos und für FischeEntwicklung günstiger Habitatbedingungen für die lebensraumtypischen Zönosen des Makrozoobenthos und der Fische:
  • durch geringere Strömungsgeschwindigkeit und höhere Sichttiefe (s.o.) entstehen bessere Entwicklungsmöglichkeiten für Phytoplankton, damit auch für Zooplankton als Nahrungsgrundlage für Fische
  • stabilere Sedimentverhältnisse als in der stärker durchströmten Rinne verbessern die Habitatbedingungen für das Makrozoobenthos
Schaffung günstig ausgeprägter UferbereicheEntwicklung ästuartypischer und tideauentypischer Lebensräume

Mehr Flachwasserzonen sind sowohl im Bereich der Nebenarme (Funktionsraum 4 und 5) als auch grundsätzlich in den Seitenbereichen des Hauptstromes anzustreben. Flachwasserzonen sollen aber möglichst in naturfern ausgeprägten Vorlandbereichen realisiert werden. In den Funktionsräumen 2 und 3 soll die Entwicklung nicht auf Kosten der schmalen Wattflächen gehen. Auch in anderen naturnahen ästuartypischen Habitaten (Salzwiesen, Röhrichte, Auwald) bedarf die Umgestaltung einer gesicherten Prognose insgesamt günstiger Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Weserästuars. Die Anlage von Flachwasserzonen ist insbesondere in Bereichen vorzuziehen, in denen ein Rückbau von Uferbefestigungen, eine Absenkung oder ein Rückbau von Sommerdeichen oder eine Rückverlegung des Hauptdeiches vorgenommen werden kann.

Der Anschluss einer Flachwasserzone an den Hauptstrom sollte über eine Sohlschwelle erfolgen, um den Tideeinfluss auf die Flachwasserzone insgesamt abzumildern, ein vollständiges Austrocknen der Flachwasserzone bei Niedrigwasser zu verhindern und gleichzeitig den Schwebstoffeintrag in die Weser zu reduzieren. Durch breitere Einlaufschwellen bzw. Absenkungen auf einem längeren Uferabschnitt werden gemäßigte Strömungsverhältnisse erzielt, die ökologisch günstiger zu bewerten sind und unter Umständen auch eine weniger starke Verbauung erfordern. Wo möglich, sollte in den Flachwasserzonen für eine schwache Durchströmung gesorgt werden, da derartige Standorte vermutlich für die Finte (insbesondere die Jugendstadien) von besonderer Bedeutung sind.

Die Anlage von Flachwasserzonen mit Anbindung an das Gewässer beinhaltet letztlich eine Kombination aus mehreren Maßnahmen. Dazu gehört neben der o.g. Rückbauma.nahmen auch die Veränderung der landwirtschaftlichen Nutzung (vgl. Maßnahme II-4).

Begründung der Maßnahme
Flachwasserzonen sind charakteristische Strukturen des FFH-Lebensraumtyps „Ästuarien“ (LRT 1130) und erfüllen auch im limnischen Bereich wichtige gewässerökologische Funktionen. Sie dienen als Laich- und Aufwuchsareal für viele Fischarten, bieten ästuartypischen Makrozoobenthosarten einen Lebensraum sowie dem Plankton aufgrund der geringen Wassertiefe und meist strömungsberuhigten Lage gute Entwicklungsmöglichkeiten. Sie erhöhen die Strukturvielfalt in einem Gewässer und beeinflussen den Sauerstoffhaushalt durch die hohe phytoplanktische Produktion in diesen Bereichen positiv. (BIOCONSULT 2008b)

Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 dringend erforderlich, weil Flachwasserzonen in der oligohalinen und limnischen Tideweser nur in geringen Anteilen vorhanden sind.

Hinweise zur Umsetzung
Die Anlage von Flachwasserzonen erfordert einen einzelfallbezogenen Planungs- und Genehmigungsprozess in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort (Grundstückseigentümer, Bewirtschafter und zuständige Stellen/Behörden).

Bei der Planung sollen die Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen berücksichtigt werden. So ist der Standort sorgfältig auszuwählen. Flachgewässer auf der Kleinensieler Plate zeigten beispielsweise aufgrund ihrer Lage im Bereich der ästuarinen Trübungszone eine schnelle Auflandung. Aus Gründen des Hochwasser- und Küstenschutzes gilt es, einen Abstand von mindestens 50 m zum aktuellen Deichfuß einzuhalten. Der Abstand, der analog der Bauverbotszone des niedersächsischen Deichgesetzes definiert ist, gewährt Schutz vor Vernässung oder Erosion des Deichfußes. Auch die Auswirkungen auf Vogelschutzgebiete, andere Ziele von Natura 2000 sowie weitere Naturschutzziele, die z.B. in den bestehenden Schutzverordnungen niedergelegt sind, sind zu prüfen. Ein Monitoring zur Erfolgskontrolle, aus dem ggf. konkrete Maßnahmen zum Management abgeleitet werden können, ist vorzusehen.

Die Umsetzung der Maßnahme bedingt, insbesondere aufgrund der in der Regel hohen Planungs- und Umsetzungskosten, die Beteiligung weiterer, projekt- und standortabhängiger Partner. Sie kann z.B. durch öffentliche Förderprogramme finanziert oder im Rahmen von Kohärenz- bzw. Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. 

Die Maßnahme wird als konkrete Maßnahme im Integrierten Strombaukonzept
(vgl. Maßnahme I-5) berücksichtigt. In geeigneten Fällen ist die Anlage von Flachwasserzonen in die Prüfung und ggf. Umsetzung einer naturnäheren Sicherung von Uferstrecken (Maßnahme I-3) einzubeziehen.

Funktionsräumliche Ergänzungen und Konkretisierungen:

> Funktionsraum 2
Für die Entwicklung von Flachwasserzonen durch natürliche dynamische Prozesse sind vorrangig Flächen auszuwählen, die unterhalb der MThw-Linie liegen (vgl. FB 1 „Natura 2000“). Zwei Standorte eignen sich in Funktionsraum2 besonders:

  • Durch den Rückbau der Verwallung und ein Abtrag des Bodens(Geländeaufhöhung ca. 4,5 bis 5 m über NN) auf dem Spülfeld am ehemaligen Lunesiel wird die Anlage von Flachwasserzonen und Prielsystemen möglich. Das Spülfeld würde sich zudem in die naturnah entwickelte Einswarder Plate einfügen und diese weiter aufwerten. Da auf der Fläche Baggergut gelagert wurde, wären aufwändige Maßnahmen und Planungen zum Verbleib des Aushubs notwendig.
  • Im Bereich der Kleinensieler Plate ist die Abflachung der Ufer durch Abtrag des Erdbodens im Anschluss an eine bereits vorhandene Flachwasserzone zielführend.

> Funktionsraum 3
Für den Funktionsraum 3 liegen aus BIOCONSULT (2006c und 2008b) aus zwei Bereichen Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung günstig ausgeprägter Vorlandbereiche mit Tideeinfluss vor, u.a. durch die Anlage von Flachwasserzonen:

  • Entwicklung auentypischer Strukturen mit dem Schwerpunkt Auwald im Bereich des Werdervorlandes auf einer Fläche von ca. 13 ha (Weser-km 15): Entwicklung tidebeeinflusster Vorlandlebensräume durch Absenkung des Sommerdeichs (Überlaufschwelle), Anlage von Flachwasserzonen, Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung auf der Fläche
  • Entwicklung auentypischer Strukturen im Bereich der Frühplate (Weser-km 31 bis 32) durch Auflösung des Uferdeckwerks, Absenkung des Sommerdeiches (Überlaufschwelle), Anlage von Flachwasserzonen, Anbindung der vorhandenen Gräben, Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung Die Standorte im Werdervorland werden auch im Pflege- und Managementplan Werderland (JORDAN & ÖKOLOGIS

2009) als Flächen für „Erhalt und Entwicklung von tidebeeinflussten Lebensräumen (Biotopkomplexe aus Watt, Gewässern, Röhricht, und Weichholzauwald)“ dargestellt.

>Funktionsraum 4
Für den Funktionsraum 4 liegt aus BIOCONSULT (2008b) ein Vorschlag zur Öffnung von Sommerdeichen im Vorland bei gleichzeitiger Anlage von Flachwasserbereichen vor. Im Vorland von Offenwarden, am östlichen Ufer des Rechten Nebenarmes der Weser, wird vorgeschlagen, den Sommerdeich auf einer Fläche von ca. 46 ha zu öffnen und Flachwasserbereiche anzulegen. Nördlich der vorgesehenen Fläche befindet sich bereits ein Tidebiotop.

>Funktionsraum 5
Für Funktionsraum 5 liegen aus BIOCONSULT (2008b) Vorschläge zur Anlage einer Flachwasserzone im südlichen Bereich des Rönnebecker Sandes vor. Hier werden auf einer Fläche von ca. 8,4 ha die Öffnung des Sommerdeiches und die Anlage einer Flachwasserzone vorgeschlagen, die eingeschränkt unter Tideeinfluss stehen soll. Im Nordteil des Rönnebecker Sandes wurde bereits im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen eine ca. 7,5 ha große Flachwasserzone angelegt. Zudem wurde die Entwicklung von Röhricht initiiert und Sukzessionsflächen angelegt. Im Umfeld der Flachwasserzone wurde die landwirtschaftliche Nutzung des Grünlandes extensiviert.

Weitere Vorlandbereiche, in denen grundsätzliche Möglichkeiten der Anlage von Flachwasserzonen geprüft und umgesetzt werden könnten, sind in Fachbeitrag 1 „Natura 2000“ dargestellt.

> Funktionsraum 6
Die Anlage von Flachwasserzonen ist in Funktionsraum 6 insbesondere im Zusammenhang mit der Anbindung von Seitenräumen an das unmittelbare Tidegeschehen sinnvoll. Gleichzeitig muss eine Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Vordeichsflächen (vgl. Maßnahme II-4) stattfinden. Als Suchraum für die Anbindung von Seitenräumen mit der Anlage von Flachwasserzonen bieten sich vor allem die Räume an, die in der Vergangenheit bereits dem (naturnahen) Flusslauf der Hunte dienten. Beispiele ehemaliger Flusswindungen können dem Fachbeitrag 1 „Natura 2000“ entnommen werden.

> Funktionsraum 7
Potenzialflächen für die Einbindung in den Tideeinfluss der Lesum und die Bereitstellung von Retentionsraum finden sich nördlich der Lesum im Mündungsbereich der Ihle und zwischen dem Gewerbegebiet Am Steindamm und der A 27 sowie beidseitig in den Überschwemmungsgebieten östlich der A 27, insbesondere in den nur sommerbedeichten Vorländern „Im Sack“ und „Bauernhocke“ zwischen Lesum und Wümme. Der Pflege- und Managementplan Werderland (JORDAN & ÖKOLOGIS 2009) sieht für das Areal der Grünlandflächen zwischen Knoops Park und Lesum ein flach überstautes Gewässer mit Tideeinfluss vor.

F2 Zwerg und Singschwan · Foto: ©Lutz Ritzel

F2 Zwerg und Singschwan

F3 Weser in Höhe Elsfleth · Foto: ©Nowara

F3 Weser in Höhe Elsfleth

F4 Harriersand Strand · Foto: ©Nowara

F4 Harriersand Strand

F5 Weser höhe Farge · Foto: ©terra-air-services

F5 Weser höhe Farge

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser · Foto: ©Nowara

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser

F7 Weser und Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser und Lesum