Maßnahmen in Umsetzung

Naturschutzgebiet Tideweser

Das geplante Naturschutzgebiet Tideweser soll dazu beitragen, den günstigen Erhaltungszustand der maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten für die Fauna Flora Habitat (FFH)-Gebiete

  • FFH 203 Unterweser
  • und Teilen von FFH 026 Nebenarme der Weser ... (ohne Schweiburg)
  • und Teilen von FFH 178 Teichfledermausgewässer ... (nur Alte Weser in Loxstedt)

sowie den günstigen Erhaltungszustand der wertbestimmenden und weiteren maßgeblichen Vogelarten von Teilen des Vogelschutzgebietes (VSG)

  • V27 Unterweser

zu erhalten oder wiederherzustellen.

Der NLWKN (Betriebsstelle Brake-Oldenburg) ist für die Ausweisung zuständig; teilweise in übertragener Zuständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link >>.

Parallel zur Ausweisung des NSG Tideweser werden die angrenzenden Natura 2000-Gebiete im Bundesland Bremen gesichert sowie weitere bremische Flächen zwischen den Natura 2000-Gebieten beider Länder aus Gründen der Zweckmäßigkeit einbezogen (sog. Lückenschluß) Im Rahmen der Unterschutzstellungsverfahren werden die Regelungen zwischen beiden Ländern abgestimmt, so daß die Unterweser weitestgehend einheitlich beregelt wird.

Das Projekt ist ein Beitrag zur Umsetzung der IBP-Maßnahmen (Maßnahme III - 1; IBP Weser): Erarbeitung von Schutzgebietsverordnungen, ergänzenden Regelungen oder freiwilligen Vereinbarungen

Bild: Tidewasser