Funktionsraum 3

Limnische Zone in der Unterweser

Der Funktionsraum 3 umfasst den limnischen Abschnitt der Unterweser zwischen Elsfleth (Weser-km 32) und Ochtum-Mündung (Weser-km 12) sowie Vordeichsflächen südlich des Rechten Nebenarmes der Weser. Seine Größe beträgt ca. 1.209 ha. Die Weserufer sind insbesondere auf der rechten Seite auf weiten Strecken mit Deckwerken und senkrechten Uferbefestigungen (Spundwänden) gesichert. Bebauung und Hafenanlagen rücken in Elsfleth, Farge, Blumenthal und Vegesack bis an den Flusslauf heran. Natürliche oder naturnahe Übergänge zwischen Wasser und Vordeichsflächen gibt es in diesen Bereichen kaum noch.

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Naturschutzfachliche Besonderheiten des Funktionsraums 3

Innerhalb des Funktionsraums 3, zwischen Weser-km 20 und 35 in Höhe von Bremen-Farge, liegt das Hauptlaichgebiet der Finte (Alosa fallax). Auch der Stint (Osmerus eperlanus) laicht hier. Gleichzeitig wird der Funktionsraum, dessen Durchgängigkeit bislang nicht beeinträchtigt wird, als Wanderkorridor von Fluss- und Meerneunaugen und anderen diadromen Fischarten genutzt.

Bestandteil des Funktionsraumes sind zudem Süßwasserwatten, die in einer funktionalen Beziehung zu den brackwasserbeeinflussten Wattflächen der nördlichen Funktionsräume stehen. In Niedersachsen gelten die „Flusswatten ohne Vegetation höherer Pflanzen und Flusswattröhricht“ als von vollständiger Vernichtung bedroht (Rote Liste 1; DRACHENFELS 1996). Auch wenn sie keinem Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie zugeordnet werden können, haben sie doch eine besondere Bedeutung für das Gesamtsystem als potenzielles Habitat für die auentypische und lebensraumtypische Biozönose, auch der angrenzenden Funktionsräume.

Aus dem Bestand und der Bewertung der Natura 2000-Schutzgüter lässt sich ableiten, welche Anforderungen an den Funktionsraum gestellt werden und welche günstigen Ausprägungen und Defizite in dieser Hinsicht bestehen. Nachfolgend werden die guten Ausprägungen bzw. Defizite der Strukturen, Funktionen und Lebensgemeinschaften der Natura 2000-Schutzgüter im Funktionsraum 3 aufgeführt.

Auszug aus dem "IBP Textband" > Tabelle 35

Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in Funktionsraum 3

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet eine kurze Charakterisierung des Funktionsraumes aus der Sicht der jeweiligen Nutzergruppe sowie die wesentlichen Ziele und Maßnahmen für die Nutzungen.

Auszug aus dem "IBP Textband" > Tabelle 38

Gefährdungen und Konflikte in Funktionsraum 3

In Funktionsraum 3 beeinträchtigen verschiedene Nutzungen die Natura 2000-Schutzgüter und ihre Funktionen. Dazu gehört die Nutzung und bedarfsgerechte Unterhaltung der Weser als Schifffahrtsweg mit den negativen Auswirkungen auf die hydrologischen und morphologischen Prozesse. Im limnischen Bereich der Unterweser ist die geringe Ausdehnung der tidebeeinflussten Seitenräume auffallend. Über weite Strecken fehlen Übergangsbereiche zwischen Wasser und Land, da senkrechte Uferbefestigungen sowie Ufer mit Steinschüttungen harte Grenzlinien bilden und die Ausbildung naturnaher Uferstrukturen unterdrücken.

Ackerflächen und stellenweise intensives Grünland prägen die im nördlichen Bereich des Funktionsraumes auf der rechten Weserseite gelegenen Vordeichsflächen (Rader Sand, Frühplate und Liener Kuhsand). Diese Nutzungen beschränken insbesondere die Entwicklung von (tide-)auentypischen Lebensräumen, haben aber auch teils positive, teils negative Auswirkungen auf Brut- und Gastvögel. So können die Ackerflächen (z.B. Wintergetreide und -raps) z.B. als Nahrungsquelle für Nordische Gastvögel von hoher Bedeutung sein. Zu einer weiteren Überprägung der Vordeichsflächen tragen Freizeitanlagen, Hafenanlagen und gewerblich genutzte Bereiche entlang der Ufer bei.

Die nachfolgende Tab. 39 enthält eine Übersicht über mögliche negative Auswirkungen der wesentlichen bestehenden oder geplanten Nutzungen des Funktionsraums 3 auf die Natura 2000-Schwerpunkte.

Auszug aus dem "IBP Textband" > Tabelle 39

Maßnahmenkonzept

Das nachfolgende Maßnahmenkonzept enthält - bezogen auf den Funktionsraum 3 - zunächst die integrierten Maßnahmen (mit Hilfe der Maßnahmenblätter),  für die im Rahmen der Abstimmungsgespräche eine gemeinsame Lösung erzielt wurde, welcher die Planungsgruppen durch die Annahme des IBP Weser zugestimmt haben. Die einzelnen integrierten Maßnahmen werden mit Hilfe der Maßnahmenblätter im Anhang beschrieben. Das Maßnahmenkonzept für den Funktionsraum 3 enthält darüber hinaus Maßnahmen mit besonderem Klärungsbedarf sowie nicht vorrangige Maßnahmen des Fachbeitrags 1 "Natura 2000".

Auszug aus dem "IBP Textband" > Maßnahmenkonzept

Impressionen aus dem Funktionsraum 3