Konkrete Maßnahmen

Anpassung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern

Ziele der Maßnahme

  • Natura 2000-konforme Unterhaltung der Gewässer durch die Unterhaltungspflichtigen im Planungsraum unter Berücksichtigung ökologisch sensibler Teilbereiche, insbesondere von wertvollen auentypischen Biotoptypen und Lebensräumen für biotoptypische Arten (Makrozoobenthos, Fische) sowie für die Teichfledermaus
  • Verbesserung der ökologischen Qualitäten von Ufer- und Übergangsbereichen bei der Unterhaltung der Gewässer durch die Unterhaltungspflichtigen im Planungsraum

Beschreibung der Maßnahme
Das teilweise in den Funktionsräumen 3 und 4 liegende FFH-Gebiet „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ (DE 2517-331; 187) gilt ebenso wie das FFH-Gebiet „Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate“ (DE 2516-331; 026) als FFH-Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Teichfledermaus (NLWKN 2009c).

Die Art ist in hohem Maße von geeigneten naturnahen, insektenreichen Gewässern abhängig, die zu ihrem Erhalt eine sensible Vorgehensweise z.B. bei Unterhaltungsmaßnahmen erfordern (NLWKN 2009a). Die Uferbereiche von Gewässern und ihre Auen sollen so entwickelt werden, dass sie als Jagdgebiete durch die Teichfledermaus genutzt werden können. In den Uferbereichen des Planungsraumes ist die Entwicklung einer strukturreichen Ufervegetation als Lebensraum für an stehende und fließende Gewässer angepasste Insekten zu ermöglichen.

Ziel der Maßnahme ist, dass die Unterhaltung der im Planungsraum befindlichen Gewässer so durchgeführt wird, dass diese als potenzielle Nahrungshabitate, aber auch als Netz zur Orientierung, genutzt werden können.

Die Anpassung der Unterhaltung im Sinne einer Minimierung von Störungen kann nur soweit erfolgen, dass der gesetzliche Auftrag der Gewässerunterhaltung (u.a. Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses) nicht gefährdet wird.

Weitere Hinweise zur Maßnahme bieten die „Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen (Teichfledermaus)“ (NLWKN 2009c).

Da die derzeitige Datenlage ein Kenntnisdefizit bzgl. der Verbreitung der Teichfledermaus, ihres Bestands und der Einschätzung ihrer Gefährdung im Planungs- und Betrachtungsraum verdeutlicht, ist es notwendig für die Entwicklung der Bestände dieser Art auch ein Monitoring durchzuführen (vgl. Maßnahme IV-16 und Kap. A 7).

Begründung der Maßnahme
Für die Teichfledermaus (Myotis dasycneme) ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf, da mit dem FFHGebiet „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ Lebensräume mit sehr hoher Bedeutung für den Erhalt der Vorkommen im Planungsraum liegen. Mit dieser Maßnahme sollen die Nahrungshabitate wiederhergestellt bzw. verbessert werden.

Hinweise zur Umsetzung
Die Unterhaltungspflichtigen führen im Planungsraum die Unterhaltung der Gewässer (Außentiefs) so durch, dass der gesetzliche Auftrag der Gewässerunterhaltung den Habitatansprüchen der Teichfledermaus entspricht. Dies gilt insbesondere für die Gewässer, die innerhalb des Planungsraumes für das FFH-Gebiet „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ gemeldet sind.

Im Bereich der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) entlang der Weser bzw., wenn diese z.B. infolge von Ausbaumaßnahmen Unterhaltungsverpflichtungen an Gräben und Sieltiefs übernimmt, sollen die Ziele und Inhalte dieser Maßnahme in die Erarbeitung der Unterhaltungspläne (vgl. Maßnahme I-10) integriert werden.

Wichtige Beteiligte

  • Unterhaltungspflichtige der Außentiefs
  • weitere Partner: WSV

Funktionsräumliche Ergänzungen und Konkretisierungen:

> Funktionsraum 3
Die im Vorland des Funktionsraumes 3 gelegenen Gewässer z.B. auf dem Rader Sand und der Frühplate, aber auch die Weser selber sind als Nahrungshabitat für die Teichfledermaus geeignet. Das gleiche gilt für die Baljen und Fleete auf den sommerbedeichten Flächen im Vorland des rechten Weserufers am Nordrand des Funktionsraums.

Mögliche Bereiche zur Förderung günstig ausgeprägter Uferstrukturen als Teillebensraum (Nahrungshabitat) für die Teichfledermaus sind die Gewässer des Rechten Nebenarmes.

Weitere Informationen zur Maßnahme können dem Fachbeitrag 1 „Natura 2000“ als Arbeitsgrundlage entnommen werden.

> Funktionsraum 4
Die Teichfledermaus nutzt den Funktionsraum als Nahrungshabitat. Auf ihrem Weg zur Weser nutzt sie zur Orientierung u.a. das Netz permanent wasserführender Fleete und im Vorland gelegener Pütten. Die Uferbereiche der Schweiburg und des Rechten Nebenarmes sowie die Priele und Außentiefs sind potenziell als Nahrungsräume geeignet.

Weitere Informationen zur Maßnahmen können dem Fachbeitrag 1 „Natura 2000“ als Arbeitsgrundlage entnommen werden.

F3 Weser Höhe Elsfleth · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser Höhe Elsfleth

F3 Braker Hafen · Foto: ©Nowara

F3 Braker Hafen

F3 Juliusplate · Foto: ©Nowara

F3 Juliusplate

F4 Blick Schweiburg · Foto: ©IBP Textband

F4 Blick Schweiburg

F4 Harriersand · Foto: ©Nowara

F4 Harriersand