Konkrete Maßnahmen

Fortgesetzte Anwendung der bestehenden Regelungen zur Jagd,

Ziele der Maßnahme
Natura 2000-konforme Ausübung der jagdlichen Nutzung entsprechend der naturschutz- und umweltrechtlichen Regelungen zur Jagd, mit besonderer Berücksichtigung der sensiblen Zeiten, zu denen wertgebende Gastvogelarten im Planungsraum anwesend sind

Beschreibung der Maßnahme
Bereits heute existieren in Teilbereichen des Planungsraums Regelungen zur jagdlichen Nutzung, um diese Natura 2000-verträglich zu gestalten. Diese Regelungen, die den dauerhaften Schutz störungsfreier Gast- und Brutvogellebensräume gewährleisten sollen, sind z.B. im Rahmen von Schutzbestimmungen in Verordnungen, durch freiwillige Vereinbarungen oder in Pachtverträgen festgesetzt und sollen auch in Zukunft beibehalten werden.

Die Überprüfung der bestehenden Regelungen soll Hinweise auf eine eventuell notwendige Anpassung der bestehenden Regelungen geben. Ein besonderer Fokus der Betrachtungen ist auf den Zeitraum zu legen, in dem es zu einer Überschneidung der Anwesenheit der Gastvögel mit den Jagdzeiten kommt. Räumlich ist der Schwerpunkt auf die IBP Weser-relevanten Vogelschutzgebiete sowie auf die avifaunistisch besonders wertvollen Bereiche für Brut- und Gastvögel zu legen. Daneben ist der Umfang der Störungen zu ermitteln und gemeinsam mit den Jägern zu bewerten.

Werden die Störungen zukünftig als erheblich bewertet, werden gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu räumlichen, zeitlichen oder anderen Beschränkungen der Jagd entwickelt.

Begründung der Maßnahme
Damit eine Verschlechterung der Bedingungen für Brut- und Gastvögel durch Störungen einer jagdlichen Nutzung auf den Vordeichsflächen nicht eintreten kann, sind die bestehenden Regelungen einzuhalten.

Die Überprüfung der bestehenden Regelungen soll Aufschluss darüber geben, ob eine naturschutzfachliche Notwendigkeit zur Anpassung der Regelungen besteht, um die Störungen für Brut- und Gastvögel weiter zu reduzieren.

Hinweise zur Umsetzung
Die Vorgehensweise zur Umsetzung der Maßnahme ergibt sich aus den in der Beschreibung benannten Teilschritten:

  • Erhalt bzw. Verlängerung der bestehenden Regelungen zur Natura 2000-verträglichen Jagd (Pachtverträge, freiwillige Vereinbarungen, Verordnungen),
  • Überprüfung der bestehenden Regelungen zur Identifizierung der besonders wertvollen Bereiche und konfliktträchtigen Zeiten sowie Bewertung der Intensität der Beeinträchtigungen,
  • Bei Notwendigkeit: Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Lösungsmöglichkeiten zur Anpassung der jagdlichen Nutzung, um den dauerhaften Schutz störungsärmerer Gast- und Brutvogellebensräume über Pachtverträge auf Flächen des Landes und des Bundes, über freiwillige Vereinbarungen und ggf. über Schutzgebietsverordnungen zu gewährleisten.

Wichtige Beteiligte

  • Naturschutzbehörden
  • Naturschutzverbände
  • Jägerschaft vor Ort
  • Jagdverbände
  • Jagdbehörden

Funktionsräumliche Ergänzungen und Konkretisierungen:

> Funktionsraum 1
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen: 

  • Vogelschutzgebiet: Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE 2210-401; V01)
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel von internationaler bis landesweiter Bedeutung
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel von nationaler bis lokaler Bedeutung 

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

> Funktionsraum 2
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen: 

  • Vogelschutzgebiet: Unterweser (DE 2617-401; V27)
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel von internationaler bis nationaler Bedeutung auf der rechten Weserseite
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel von nationaler bis landesweiter Bedeutung auf der rechten Weserseite 

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

> Funktionsraum 3
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen: 

  • Vogelschutzgebiet: Unterweser (DE 2617-401; V27)
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel von nationaler bis regionaler Bedeutung
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel von nationaler bis landesweiter Bedeutung 

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

> Funktionsraum 4
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen: 

  • Vogelschutzgebiet: Unterweser (DE 2617-401; V27)
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel von internationaler und landesweiter Bedeutung
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel von nationaler und lokaler Bedeutung 

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

> Funktionsraum 5
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen:  

  • Kein Vogelschutzgebiet im Funktionsraum.
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel von nationaler Bedeutung
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel von nationaler bis landesweiter Bedeutung in kleineren Teilflächen 

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

> Funktionsraum 6
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen: 

  • Vogelschutzgebiet: Hunteniederung (DE 2816-401; V11)
    Das Gebiet nimmt nur einen geringen Teil des Funktionsraums ein.
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel von nationaler bis landesweiter Bedeutung
    Die bewerteten Teilgebiete liegen nur mit geringen Anteil im Planungsraum.
  • Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel von nationaler bis lokaler Bedeutung
    Die bewerteten Teilgebiete liegen nur mit geringen Anteil im Planungsraum.

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

> Funktionsraum 7
Räumliche Schwerpunkte bei einer Überprüfung der Regelungen:  

  • Vogelschutzgebiet: Blockland (DE 2818-401; V04), Werderland (DE 2817-401; V05)
    Beide Vogelschutzgebiete nehmen nur einen geringen Teil des Funktionsraums ein.

(zur Verortung der Gebiete vgl. Fachbeitrag 1 „Natura 2000“)

F1 Austernfischer · Foto: ©Lutz Ritzel

F1 Austernfischer

F2 Weser südl. v. Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser südl. v. Nordenham

F3 Weser in Höhe Elsfleth · Foto: ©terra-air-services

F3 Weser in Höhe Elsfleth

F4 Harriersand · Foto: ©terra-air-services

F4 Harriersand

F5 Schachblume auf der Strohauser Plate · Foto: ©Nowara

F5 Schachblume auf der Strohauser Plate

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser · Foto: ©Nowara

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser

F7 Weser und Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser und Lesum