Konkrete Maßnahmen

Reduzierung der Inanspruchnahme von Vorland bei der Erhöhung und Verstärkung der Küstenschutzanlagen

Ziele der Maßnahme
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung (z.B. durch Treibselräumwege) insbesondere in ökologisch sensiblen Teilbereichen bei Bau, Betrieb und Unterhaltung von Küstenschutzanlagen

Beschreibung der Maßnahme
Auch wenn es sich bei Deichbaumaßnahmen um genehmigungspflichtige Vorhaben handelt, deren Verträglichkeit mit den Zielen von Natura 2000 in späteren Verfahren thematisiert wird, soll bereits in einem frühen Planungsstadium geprüft werden, in wie weit Deicherhöhungen binnendeichs umgesetzt werden können. In der späteren Umsetzung soll dadurch eine Flächeninanspruchnahme wertvoller Bereiche (u.a. Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen) vermieden werden.

Neben der Betrachtung der einzelnen Deichabschnitte ist es sinnvoll, eine gesamträumliche und nicht nur abschnittsweise Betrachtung der Deichbaumaßnahmen an der Tideweser durchzuführen, um frühzeitig und koordinierend eine vorsorgende Planung zu erarbeiten, die einen weiteren Verlust von ökologisch wirksamen Vorlandflächen vermeidet. Ist eine Inanspruchnahme von Vorland unvermeidbar, soll im Rahmen der gesamträumlichen Betrachtung nach Möglichkeiten zur Wiedergewinnung tidebeeinflusster Fläche gesucht werden.

Im Rahmen eines fach- und projektübergreifenden Dialogs sind alle Deichverbände einzubinden. Dieser Dialog könnte auch zur Vorbereitung des niedersächsischen Bau- und Finanzierungsprogramms des Küstenschutzes genutzt werden.

Begründung der Maßnahme
Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 dringend erforderlich, um eine Flächeninanspruchnahme durch Deicherhöhungen (und Treibselräumwege) im Vorland insbesondere in solchen Bereichen so weit wie möglich zu vermeiden, die eine hohe Wertigkeit für Natura 2000-Schutzgüter und Funktionen besitzen oder - nach der Umsetzung von Natura 2000-Erhaltungsmaßnahmen - zukünftig besitzen sollen.

Hinweise zur Umsetzung
Bei der Planung von Baumaßnahmen zur Erhöhung und Verstärkung von Küstenschutzanlagen achten die Deichverbände darauf, möglichst keine Fläche im Vorland in Anspruch zu nehmen. Insbesondere ökologisch wertvolle Teilbereiche sind auszusparen. Die Naturschutzbehörden unterstützen die Deichverbände frühzeitig bei der Identifizierung der besonders wertvollen Flächen.

Wichtige Beteiligte

  • Deichverbände
  • Genehmigungsbehörden
  • Naturschutzbehörden
  • Kommunen

Funktionsräumliche Ergänzungen und Konkretisierungen:

Funktionsraum 3
Im Funktionsraum 3 liegen Teilflächen des FFH-Gebiets „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ (DE 2517-331; 187), sowohl ehem. Kleipütten als auch große Gräben in erheblicher Anzahl und Größe unmittelbar vor dem Hauptdeich. Bei Verstärkung der Deiche außendeichs wären diese gemeldeten hochwertigen und sensiblen Flächen unmittelbar betroffen. Im Rahmen einer vorausschauenden Planung, gilt es eine Überplanung und Zerstörung dieser Flächen zu vermeiden.

Funktionsraum 4
Im Funktionsraum 4 liegen Teilflächen des FFH-Gebiets „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/ Bremen“ (DE 2517-331; 187) sowohl ehem. Kleipütten als auch große Gräben in erheblicher Anzahl und Größe unmittelbar vor dem Hauptdeich. Bei Verstärkung der Deiche außendeichs wären diese gemeldeten hochwertigen und sensiblen Flächen unmittelbar betroffen. Im Rahmen einer vorausschauenden Planung, gilt es eine Überplanung und Zerstörung dieser Flächen zu vermeiden.

F1 Uferbefestigung · Foto: ©IBP Textband

F1 Uferbefestigung

F2 Weser südl. v. Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser südl. v. Nordenham

F3 Ochtummündung · Foto: ©terra-air-services

F3 Ochtummündung

F4 Blick Schweiburg · Foto: ©IBP Textband

F4 Blick Schweiburg

F5 Weserdeich bei Sande · Foto: ©IBP Textband

F5 Weserdeich bei Sande

F6 Hunte Stadtgebiet · Foto: ©IBP Textband

F6 Hunte Stadtgebiet

F7 Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Lesum