Konzeptionelle Maßnahmen

Erarbeitung und Anwendung von Unterhaltungsplänen für Ufersicherungs- und Strombauwerke der Weser, Hunte und Lesum

Ziele der Maßnahme
Verbesserung der ökologischen Qualitäten von Ufer- und Übergangsbereichen bei der Unterhaltung der Gewässer, der Küstenschutzanlagen bzw. der Ufersicherungs- und Strombauwerke

Beschreibung der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist, die ökologischen Belange bei der Unterhaltung der Ufersicherungs- und Strombauwerke möglichst optimal zu berücksichtigen und auch naturschutzfachliche Entwicklungsziele aktiv zu verfolgen.

Für den Unterweserabschnitt zwischen Weser-km 44,0 bis 52,0 (Bereich Strohauser Plate mit Schweiburg) liegt ein Unterhaltungsplan vor, der beispielhaft aufzeigt, wie ökologische Belange unter Beachtung der schifffahrtstechnischen Vorgaben stärker berücksichtigt werden sollen (WSA BREMERHAVEN & BFG 2008, KURTH 2008).

Dieser enthält neben speziellen Unterhaltungsanweisungen für Abschnitte mit besonderen schifffahrtstechnischen Anforderungen wie Strombauwerke, Röhrichte der Uferzone, das Weserufer und den Uferwall auch spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensraumtypen und -arten, für Arten der Vogelschutzrichtlinie und sonstige ausgewählte, ökologisch hochwertige Bereiche und Arten.

Ein Unterhaltungsplan behandelt die laufende Instandsetzung der Ufersicherungs- und Strombauwerke.

Grundlagen eines Unterhaltungsplans sind:

  • eine Bestandsaufnahme der Uferstrukturen und der zur Zeit durchgeführten bzw. der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen,
  • eine Bestandsaufnahme der Uferbiotope,
  • eine Lokalisierung möglicher Zielkonflikte (z.B. schutzwürdige Vegetationsbestände, Brutvögel, Wirbellose).

Aus der Bestandsaufnahme können Lösungen entwickelt werden, die sowohl die Ziele der Schifffahrt als auch die des Naturschutzes integrieren. Mögliche Lösungsansätze sind u.a.:

  • das Aufzeigen alternativer Unterhaltungsmaßnahmen,
  • zeitliche Verschiebung einzelner Maßnahmen zur Berücksichtigung empfindlicher Zeiträume wie Brutzeiten oder Hauptzugzeiten (z.B. keine Instandsetzungsmaßnahmen während der Brutzeit zwischen April und Juli),
  • verfahrenstechnische Änderungen (z.B. Art und Umfang der Treibselbeseitigung),
  • Neugestaltung der Uferschutzes (Böschung abflachen, Deckwerke zurückbauen).

Begründung der Maßnahme
Eine ungestörte Uferentwicklung stellt einen wesentlichen Bestandteil ästuartypischer bzw. (tide-)auentypischer Prozesse dar. Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 dringend erforderlich, um bei der Unterhaltung von Ufersicherungs- und Strombaumaßnahmen die Potenziale einer ökologischen Optimierung zu nutzen.

Hinweise zur Umsetzung
Seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) besteht bei der Instandsetzung bzw. Erneuerung von Ufersicherungs- und Strombauwerken durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Verpflichtung zu prüfen, ob eine naturnähere Umsetzung möglich ist. Bereits heute wird an der Unterweser damit begonnen, die Unterhaltung der Ufersicherungs- und Strombauwerke dort, wo keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen, zu reduzieren.

Die WSV sagt zu, anhand des im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nordwest und Nord von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) aufgestellten „Konzeptes zur Erstellung von Unterhaltungsplänen im Bereich der WSD Nordwest und Nord“ (BFG 2009) schrittweise und am Bedarf orientiert weitere Unterhaltungspläne für Ufersicherungs- und Strombauwerke der Weser, Hunte und Lesum zu erstellen und umzusetzen. Die Erarbeitung von Unterhaltungsplänen ist langfristig für den gesamten Planungsraum vorgesehen.

Seitens der WSV werden derzeit ein Unterhaltungsplan für den Bereich des Außenbezirks Farge sowie Unterhaltungshinweise für den Bereich Harriersand erarbeitet.

Die Aufstellung weiterer abschnittsweiser Unterhaltungspläne richtet sich nach dem Bedarf, der sich einerseits aus Art und Umfang der erforderlichen Unterhaltung und andererseits aus den Schutz- und Unterhaltungsanforderungen der Lebensräume nach Anhang I bzw. der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie ergibt. Eine hohe Priorität haben die Bereiche, in denen

  • Instandsetzungsmaßnahmen an ufernahen Strombauwerken, 
  • Sicherungsmaßnahmen an erosionsgefährdeten Bereichen und an offenen Sandflächen oder
  • Gehölzpflege im Vorland anstehen.

Die Erarbeitung und Umsetzung von Unterhaltungsplänen soll wissenschaftlich begleitet werden.

Wichtige Beteiligte

  • WSV
  • Naturschutzbehörden
  • Wasserwirtschaftsbehörden
  • Kommunen
F1 Containerschiff · Foto: ©NLWKN

F1 Containerschiff

F2 Rotschenkel · Foto: ©Lutz Ritzel

F2 Rotschenkel

F3 Ochtummündung · Foto: ©terra-air-services

F3 Ochtummündung

F4 Harriersand · Foto: ©terra-air-services

F4 Harriersand

F5 Weserdeich bei Sande · Foto: ©terra-air-services

F5 Weserdeich bei Sande

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser · Foto: ©Nowara

F6 Huntesperrwerk an der Einmündung zur Weser

F7 Weser und Lesum · Foto: ©terra-air-services

F7 Weser und Lesum