Ziele der Maßnahme
Verbesserung der ökologischen Qualitäten von Ufer- und Übergangsbereichen bei der Unterhaltung der Gewässer, der Küstenschutzanlagen bzw. der Ufersicherungs- und Strombauwerke
Beschreibung der Maßnahme
Ziel ist es, die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung der Deiche zu optimieren und naturschutzfachliche Leitbilder und Entwicklungsziele einzubinden. Im Rahmen der Aufstellung, an der auch Vertreter des behördlichen Naturschutzes beteiligt werden sollen, werden Möglichkeiten erörtert und dargestellt, wie die Auswirkungen der Deichunterhaltung auf die Natura 2000-Schutzgüter und ihre Funktionen reduziert werden können.
In den Deichunterhaltungsplänen sollen verschiedene Maßnahmen verknüpft und zusammengefasst werden.
Dazu gehören z.B.:
- Zeitpläne zur Reduzierung von Störungen z.B. auf Brut- und Gastvögel (vgl. Maßnahme I-1)
- Möglichkeiten zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Deichunterhaltung (vgl. Maßnahme IV-7)
Begründung der Maßnahme
Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 erforderlich, um bei der Unterhaltung der Deiche die Potenziale einer ökologischen Optimierung zu nutzen.
Hinweise zur Umsetzung
Die Deichverbände erstellen schrittweise für die in ihre Zuständigkeit fallenden Deiche Unterhaltungspläne, die auch die Belange von Natura 2000 berücksichtigen.
Dabei werden sie durch die zuständigen Naturschutzbehörden unterstützt (Beratung und fachliche Information).
Wichtige Beteiligte
- Deichverbände
- Naturschutzbehörden