Ziele der Maßnahme
Verwirklichung eines Schutzsystems gemäß den rechtlichen Verpflichtungen bei frühzeitiger Beteiligung der Nutzer zur Berücksichtigung der jeweiligen Interessen im Planungsraum
Beschreibung der Maßnahme
Der IBP Weser liefert verwaltungs- und gebietsübergreifend für die Natura 2000-Gebiete der Tideweser die grundlegenden Informationen zur Berücksichtigung der Natura 2000-Belange im Planungsraum. Hervorzuheben sind dabei die aktuellen Aussagen aus der Bestandserfassung und der Bewertung zum Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter und die für sie entwickelten Erhaltungsziele.
Diese Informationen sollen in der Überarbeitung der offiziellen Unterlagen zu den einzelnen Natura 2000-Gebieten (Standard-Datenbögen, Gebietskarten) berücksichtigt und der EU-Kommission turnusmäßig mitgeteilt werden, damit diese Unterlagen allen Nutzergruppen im Planungsraum zur Verfügung stehen, z.B. zur Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen.
Eine Aktualisierung der Standard-Datenbögen (SDB) ist von der EU-Kommission von den Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre eingefordert und für folgende Fälle konkretisiert:
- Vorliegen neuer Informationen über ein Gebiet, die sich z.B. aus Studien, Kartierungen oder Monitoring ergeben,
- Grenzänderungen von Gebieten, die sich aus wissenschaftlichen Gründen bzw. aufgrund von Kohärenzmaßnahmen ergeben,
- Meldung neuer Gebiete z.B. aufgrund von erforderlichen Kohärenzmaßnahmen.
Dessen ungeachtet ist bei einzelnen Angaben in den SDB ein Abgleich zwischen Niedersachsen und Bremen angezeigt, um Bewertungen, die sich auf die Populationen grenzüberschreitend wandernder Fischarten und Rundmäuler beziehen, zu vereinheitlichen.
Begründung der Maßnahme
Die Maßnahme ist aus Sicht von Natura 2000 erforderlich, weil die durch den IBP Weser vorliegenden aktuellen Grundlagen auch in den entsprechenden Natura 2000-Dokumenten dargelegt werden müssen.
Die Standarddatenbögen sind darüber hinaus auch eine wichtige Grundlage für Entscheidungen der EU-Kommission (z.B. Stellungnahmen zu einzelnen Vorhaben, Förderung von LIFE+ Anträgen). Veraltete Unterlagen könnten dementsprechend zu Verzögerungen führen.
Hinweise zur Umsetzung
Die Vorgehensweise zur Umsetzung der Maßnahme ergibt sich aus der Beschreibung.
Wichtige Beteiligte
- Naturschutzbehörden