Unterstützende Maßnahmen

Information der Lotsen

Ziele der Maßnahme
Reduzierung der mechanischen Beanspruchung der Uferzone durch Wellenschlag bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt

Beschreibung der Maßnahme
Zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs sowie bei tideabhängiger Anfahrt müssen Mindestgeschwindigkeiten eingehalten werden. Die Vermeidung von Sog und Wellenschlag ist bereits Bestandteil der Ausbildung und der Fortbildung der Lotsen. Im städtisch geprägten Funktionsraum 3 senken die Schiffe ihre Geschwindigkeit aus allgemeiner Rücksichtnahme und weil sie sich in Anfahrt auf die Häfen in Bremen befinden.

Eine Begrenzung der Schiffsgeschwindigkeit für die Unterweser wird aus diesen Gründen nicht für sinnvoll erachtet. Um die Auswirkungen der Wellenbelastungen speziell auf die Natura 2000-Schutzgüter möglichst gering zu halten, sollen die Lotsen in einem mehrjährigen Turnus über die Natura 2000-Schutzgüter im Bereich der Unterweser und deren besonderen örtlichen und temporären Schutzbedarf informiert werden. Damit soll den Lotsen hinreichend naturschutzfachliche Information zur Berücksichtigung bei der Fahrtplanung und –durchführung zur Verfügung gestellt werden.

Erst wenn die Zustandsüberwachung der Natura 2000-Schutzgüter (vgl. Maßnahme IV-16) Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch Wellenbelastung erbringt, sollen Maßnahmen wie empfohlene Geschwindigkeiten, verstärkte Aufklärung der Schiffsführer und Kontrollen ergriffen werden, um die Verträglichkeit des Schiffsbetriebs weiterhin zu gewährleisten. Die Einhaltung der empfohlenen Geschwindigkeiten soll dann über die Verkehrszentralen überwacht und kontrolliert werden. Verstöße führen zu Gesprächen mit den betroffenen Lotsen zur Aufklärung der Begleitumstände.

Begründung der Maßnahme
Eine wichtige Ursache für die Notwendigkeit von Uferbefestigungen und die regelmäßige Unterhaltung ist neben der Strömung und dem Tidehub die Beanspruchung des Ufers durch Schiffswellen. Diese mechanische Belastung des Ufers führt zu erosiven Prozessen in Flachwasserbereichen und Ufern. Darüber hinaus wirbeln starke Wellen auch das Substrat der Flachwasserbereiche und der Watten auf, bevor sie auf das Ufer treffen, und können so zu einer erhöhten Schwebstoffbelastung führen.

Eine Lösung für diese zusätzliche Beanspruchung der Uferzone kann darin liegen, empfohlene Geschwindigkeiten in sensiblen Bereichen (insbesondere Bereiche mit günstig ausgeprägten Vegetationsstrukturen, Schlickwattbereiche) einzuführen. Eine temporäre Senkung der Geschwindigkeit im Hauptlaichgebiet der Finte könnte evtl. den Reproduktionserfolg für die Art erhöhen.

Hinweise zur Umsetzung
Zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen von Natura 2000-Schutzgütern durch Wellenbelastung sollen zunächst die schiffsbegleitenden Lotsen über die Natura 2000-Schutzgüter im Bereich der Unterweser und deren besonderen örtlichen und temporären Schutzbedarf informiert werden. Die Information wird im Abstand mehrerer Jahre wiederholt.

Erbringt die Zustandsüberwachung der Natura 2000-Schutzgüter (vgl. Maßnahme IV-16) Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch Wellenbelastung, soll – nach Prüfung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit und Effektivität der Einführung von empfohlenen Geschwindigkeiten – ein Abstimmungsprozess (z.B. Runder Tisch „Schifffahrtsverwaltung und Naturschutz“) initiiert werden, um einen vertretbaren Konsens mit Reedern und Schiffseignern zu erarbeiten.

Wichtige Beteiligte

  • WSD Nordwest
  • Lotsen
  • Naturschutzbehörden
F2 Weser Nordenham · Foto: ©terra-air-services

F2 Weser Nordenham

F2 Typische Marschenlandschaft an der Weser · Foto: ©Nowara

F2 Typische Marschenlandschaft an der Weser

F2 Zwerg- und Singschwan · Foto: ©Lutz Ritzel

F2 Zwerg- und Singschwan

F3 Weser Ochtummündung

F3 Weser Ochtummündung

F3 Braker Hafen · Foto: ©Nowara

F3 Braker Hafen

F3 Juliusplate · Foto: ©Nowara

F3 Juliusplate