Konkrete Maßnahmen

Erläuterung: Konkrete Maßnahmen

Konkrete Maßnahmen werden auf geeigneten Flächen im Planungsraum geplant und umgesetzt. Sie werden gegebenenfalls durch konzeptionelle Maßnahmen vorbereitet, sind im Einzelfall aber bereits umsetzbar.

Durch biotopgestaltende Maßnahmen werden Strukturen und Funktionen geschaffen, vermehrt oder verbessert, die für eine günstige Ausprägung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie oder der Lebensräume für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. Arten der Vogelschutzrichtlinie erforderlich sind. Dabei kommt es häufig zu Flächenkonkurrenzen, insbesondere mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Zur Lösung wird auf die integrierte Maßnahme II-4 und die darin beschriebene Vorgehensweise zur frühzeitigen Einbindung der Bewirtschafter verwiesen.

Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen vermindern stoffliche Belastungen, Störungen oder andere Funktionsbeeinträchtigungen der Natura 2000-Schutzgüter.

> Konkrete Maßnahmen (PDF)

Anlage von Flachwasserzonen

zur Sicherung und Verbesserung ästuartypischer und (tide-)auentypischer Prozesse und Funktionen (biotopgestaltende Maßnahme).

>> WEITER

Anlage von Lahnungsbauwerken

als Ersatz für harten Uferverbau zur Entwicklung naturnaher Vorlandvegetation sowie zur Einschränkung von Erosionsprozessen im Bereich der Außenweser…

>> WEITER

Umbau von Sielen und Schöpfwerken

zur Verbesserung der Durchgängigkeit bei der Unterhaltung oder Erneuerung von Sielen und Schöpfwerken (biotopgestaltende Maßnahme).

>> WEITER

Veränderung der landwirtschaftlichen Vorlandnutzung

zur Förderung der Natura 2000-Schutzgüter in Kooperation mit der Landwirtschaft (biotopgestaltende Maßnahme).

>> WEITER

Vermeidung einer Nutzungsänderung

auf extensiv bzw. ungenutzten Flächen durch Fortschreibung oder Anpassung von bestehenden Regelungen (biotopgestaltende Maßnahme).

>> WEITER

Anpassung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern

zum Schutz und zur Entwicklung von Nahrungsgebieten der Teichfledermaus (Maßnahme zur Reduzierung von Beeinträchtigungen).

>> WEITER

Einstellung der Treibselverbrennung,

auch zum Schutz der wertgebenden und lebensraumtypischen Brut- und Gastvögel vor Störungen (Maßnahme zur Reduzierung von Beeinträchtigungen).

>> WEITER

Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Barrierewirkungen durch Bau- und Unterhaltungstätigkeiten

zur Sicherung der Lebensraumfunktion für Fische, Neunaugen und Schweinswal (Maßnahme zur Reduzierung von Beeinträchtigungen).

>> WEITER

Fortgesetzte Anwendung der bestehenden Regelungen zur Fischerei

zur Begrenzung von Beeinträchtigungen von Natura 2000-Schutzgütern (Maßnahme zur Reduzierung von Beeinträchtigungen).

>> WEITER

Fortgesetzte Anwendung der bestehenden Regelungen zur Jagd,

in Teilen Überprüfung und ggf. Anpassung der Regelungen, zur Vermeidung von Störungen der geschützten Vogelarten (Maßnahme zur Reduzierung von…

>> WEITER